Der Notar hilft Gründern dabei, die passende Rechtsform für ihr Unternehmen zu finden und begleitet die weiteren Schritte. Der Notar ist dabei also nicht nur reines Ausführungsorgan, sondern begleitender Berater, der dem Unternehmer einen wesentlichen Mehrwert bieten kann. Auch wenn die GmbH die wohl häufigste Gesellschaftsform in Deutschland ist, können sich andere Rechtsformen, wie UG oder Kommanditgesellschaft, anbieten.

Ist eine Gesellschaft erst einmal gegründet, begleitet der Notar die Beteiligten auch bei Folgemaßnahmen, wie Anteilsübertragungen oder Unternehmenskäufen, aber auch bei Kapitalmaßnahmen und umwandlungsrechtlichen Vorgängen (Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel). Auf diese Weise können Unternehmensnachfolgen auf die nächste Generation optimal vorbereitet werden, um Gründer und Gesellschaft für die Zukunft zu wappnen.

Schließlich unterstützt der Notar bei Handelsregisteranmeldungen, z. B. im Falle der Neubestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers oder der Erteilung einer Prokura.